Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.08.1979 - 20 W 357/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,14432
OLG Frankfurt, 17.08.1979 - 20 W 357/79 (https://dejure.org/1979,14432)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.08.1979 - 20 W 357/79 (https://dejure.org/1979,14432)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. August 1979 - 20 W 357/79 (https://dejure.org/1979,14432)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,14432) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLGZ 1980, 74
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Köln, 12.12.2001 - 2 Wx 62/01

    Amtslöschung eines fehlerhaften Gesellschafterbeschlusses; Erledigung der

    Nur insoweit hat es nicht nachzuprüfen, ob eine Erledigung materiell eingetreten ist und darf auch keine Sachentscheidung mehr treffen (BayObLGZ 1978, 243 [246]; BayObLGZ 1989, 75 [77]; OLG Frankfurt, OLGZ 1980, 74; OLG Stuttgart, OLGZ 1985, 395 [396]; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 19 Rdnr. 91 mit weiteren Nachweisen in FN. 376; Jansen, 2. Auflage 1969, § 19 FGG Rdnr. 36).
  • OLG Oldenburg, 03.01.2005 - 5 W 151/04

    Verstoß des Rechtsanwalts gegen das Tätigkeitsverbot; Verstoß einer

    Voraussetzung für eine Kostenbelastung der Verwalterin ist vielmehr, dass sie zumindest auch in Wahrnehmung eigener Interessen - also nicht nur im Interesse der Wohnungseigentümer - oder wegen eigenen Verschuldens am Verfahren beteiligt ist (OLG Hamm OLGZ 1971, 1996, 105; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 74; Bärmann/Pick/Merle-Merle, a.a.O., § 47 Rdn. 5).
  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen

    Denn sie hat das Rechtsmittel auch im eigenen Interesse eingelegt (vgl. zur Kostentragungspflicht des Verwalters BayObLGZ 1975, 233/239; BayObLG WE 1987, 57; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 74; OLG Hamm OLGZ 1971, 96/105).
  • BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme eines Verwalters auf Erteilung oder

    Dem Verwalter können die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens nur auferlegt werden, wenn er in dem Verfahren ganz überwiegend eigene Interessen verfolgt hat oder wegen eigenen schuldhaften Verhaltens am Verfahren beteiligt ist (vgl. BayObLGZ 1975, 233/239; BayObLG ZMR 1980, 381; BayObLG WEM 1981 Heft 2 Seite 56/58; OLG Hamm OLGZ 1971, 96/105; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 74).
  • KG, 06.03.1985 - 24 W 3538/84

    Anspruch der Mietergemeinschaft auf Unterlassen der zweckwidrigen Nutzung eines

    In Wohnungseigentumssachen bildet es die Regel, daß jeder Beteiligte seine Kosten selbst zu tragen hat und die Kostenerstattung gemäß § 47 Satz 2 WEG nur ausnahmsweise stattfindet (vgl. OLG Frankfurt, OLGZ 1980, 74), wenn nämlich besondere Umstände es rechtfertigen, die außergerichtlichen Kosten eines Beteiligten dem Unterliegenden ganz oder teilweise aufzuerlegen (BayObLGZ 1978, 277; 1981, 29).
  • BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82

    Wohnungseigentümer; Einbau; Bauliche Veränderung; Dachgeschoß; Dachfenster;

    Von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten war angesichts der zweifelhaft gewesenen Rechtslage - entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1981, 21/29; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 74/75) - abzusehen.
  • BayObLG, 16.09.1982 - BReg. 2 Z 78/81

    Wohnungseigentum; Sicherung; Instandhaltungskosten; Verwalter; Grundschuld;

    Angesichts der zweifelhaft gewesenen Rechtslage bestand und besteht keine Veranlassung, von dem in Wohnungseigentumssachen geltenden Grundsatz, wonach jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat (BayObLGZ 1965, 283/290; 1979, 30/34; 1981, 21/29; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 74/75), abzugehen.
  • BayObLG, 02.07.1981 - BReg. 2 Z 53/80

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch Miteigentümer

    Außergerichtliche Kosten hat in Wohnungseigentumssachen dem Grundsatz nach jeder Beteiligte selbst zu tragen; die Anordnung einer Kostenerstattung bedarf, wie sich aus dem Wortlaut des § 47 Satz 2 WEG und seinem Zusammenhang mit Satz 1 dieser Vorschrift entnehmen lässt, jeweils einer besonderen Rechtfertigung durch die Lage des Einzelfalls (BayObLGZ 1965, 283/290; 1973 30/33; 1978, 270/277; 1979, 30/341 Rpfleger 1980, 192; Senatsbeschluss vom 27.5.1981, w.o.; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 74/75, 82/83; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. RdNr. 3, MünchKomm.z. BGB Band 4 - nach § 902 - RdNr. 2, Palandt BGB 40. Aufl. Anm. 2b, Soergel BGB 11. Aufl. Band 5 - nach § 1011 - RdNr. 2, Weitnauer/Wirths WEG 5. Aufl. RdNr. 1, je zu § 47 WEG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht